Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Marcel Maurice Brosen | Brosen-Kocht // Eventcatering…
Premium Eventcatering • Locations • Business Events • Private Events

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Marcel Maurice Brosen | Brosen-Kocht // Eventcatering…, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit keine individualvertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.

1.2 Ergänzend zu diesen AGB gelten:

  • individuelle Angebote,

  • Auftragsbestätigungen,

  • Veranstaltungsverträge,

  • Miet- und Locationvereinbarungen,

  • technische Ablaufpläne,

  • Sicherheitskonzepte,

  • behördliche Auflagen.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, sofern deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

1.4 Diese AGB gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung,

  • digitale Bestätigung,

  • E-Mail-Bestätigung,

  • oder durch Leistungsausführung

zustande.

2.3 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Drittunternehmen oder Subunternehmer ausführen zu lassen.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus:

  • Angebot,

  • Auftragsbestätigung,

  • Veranstaltungsplanung,

  • Ablaufdokumenten,

  • technischen Vereinbarungen.

3.2 Abbildungen, Präsentationen, Moodboards, Konzepte, Muster, Speisekarten oder Dekorationsbeispiele dienen ausschließlich der Orientierung.

3.3 Zumutbare Abweichungen hinsichtlich:

  • Speisen,

  • Zutaten,

  • Dekoration,

  • Equipment,

  • Personal,

  • Farben,

  • Präsentation,

  • Anrichtungsformen,

  • saisonaler Verfügbarkeit,

bleiben vorbehalten, sofern hierdurch der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Bestandteile durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies aus wirtschaftlichen, logistischen, saisonalen oder qualitativen Gründen erforderlich ist.

4. Preise

4.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Angebote basieren auf den zum Angebotszeitpunkt bekannten Rahmenbedingungen.

4.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss:

  • Gästezahlen,

  • Veranstaltungszeiten,

  • Aufbauzeiten,

  • technische Anforderungen,

  • behördliche Auflagen,

  • Lieferwege,

  • Sicherheitsanforderungen,

  • Logistik,

  • Energiepreise,

  • Einkaufspreise,

ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung angemessen anzupassen.

4.4 Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden gesondert berechnet.

4.5 Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge können gesondert berechnet werden.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Businesskunden

  • 75 % Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung

  • Restzahlung spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung

Privatkunden

  • 75 % Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung

  • Restzahlung spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung

5.2 Kurzfristige Buchungen können ausschließlich gegen 100 % Vorkasse durchgeführt werden.

5.3 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Leistungen auszusetzen,

  • Lieferungen zurückzuhalten,

  • Veranstaltungen abzusagen,

  • Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Mahn- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.

6. Gästezahlen

6.1 Die im Angebot kalkulierte Gästezahl gilt als Planungsgrundlage.

6.2 Die finale Gästezahl muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.

6.3 Diese finale Gästezahl gilt als verbindliche Abrechnungsgrundlage.

6.4 Reduzierungen nach Ablauf der vorgenannten Frist können nicht mehr berücksichtigt werden.

6.5 Zusätzliche Gäste werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

6.6 Der Auftragnehmer bemüht sich um Versorgung zusätzlicher Gäste, übernimmt hierfür jedoch keine Garantie.

7. Stornierung / Rücktritt

7.1 Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

7.2 Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung.

7.3 Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Ausfall- und Stornierungskosten:

  • bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %

  • bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 %

  • ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtdurchführung: 100 %

jeweils bezogen auf die vereinbarte Nettoauftragssumme.

7.4 Bereits entstandene Fremdkosten, insbesondere für:

  • Technik,

  • Personal,

  • Mietmaterial,

  • Künstler,

  • Security,

  • Genehmigungen,

  • Logistik,

  • externe Dienstleister,

sind zusätzlich vollständig zu erstatten.

7.5 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Höhere Gewalt

8.1 Fälle höherer Gewalt berechtigen beide Vertragsparteien zur angemessenen Anpassung des Vertrages.

8.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturkatastrophen,

  • Sturm,

  • Hochwasser,

  • Pandemien,

  • Krieg,

  • Terror,

  • behördliche Verbote,

  • Streiks,

  • Energiemangellagen,

  • Blackouts,

  • Ausfälle öffentlicher Infrastruktur.

8.3 Bereits entstandene Kosten und verbindlich beauftragte Fremdleistungen sind vom Auftraggeber zu erstatten.

8.4 Wetterbedingungen gelten bei Outdoor-Veranstaltungen grundsätzlich nicht als höhere Gewalt.

9. Outdoor- und Wetterregelungen

9.1 Das Wetterrisiko bei Outdoor-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber.

9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine geeignete Schlechtwetteralternative bereitzuhalten.

9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen einzuschränken oder einzustellen, sofern:

  • Gefahr für Gäste,

  • Gefahr für Personal,

  • Gefahr für Equipment,

  • Gefahr für Lebensmittel,

  • behördliche Sicherheitsbedenken

bestehen.

9.4 Entstehende Zusatzkosten für kurzfristige Umplanungen, Zelte, Heizungen, Bodenplatten, zusätzliche Transportwege oder Umbauten trägt der Auftraggeber.

10. Lieferung / Gefahrübergang

10.1 Liefertermine gelten grundsätzlich als annähernd vereinbart.

10.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände begründen keine Schadensersatzansprüche.

10.3 Mit Übergabe der Lieferung an den Auftraggeber oder dessen Beauftragte geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

10.4 Der Auftraggeber hat geeignete Zufahrten, Stromanschlüsse, Wasseranschlüsse und Zugangswege bereitzustellen.

10.5 Zusätzliche Wegezeiten, Wartezeiten oder Tragewege können gesondert berechnet werden.

11. Mietmaterial / Equipment

11.1 Sämtliches bereitgestelltes Equipment bleibt Eigentum des Auftragnehmers.

11.2 Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln.

11.3 Der Auftraggeber haftet ab Übergabe bis zur Rücknahme für:

  • Verlust,

  • Diebstahl,

  • Beschädigung,

  • Zerstörung,

  • Fehlmengen.

11.4 Fehlendes oder beschädigtes Material wird zum Wiederbeschaffungswert berechnet.

11.5 Rücknahmen erfolgen vorbehaltlich genauer Nachzählung und Prüfung.

11.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kautionen zu verlangen.

12. Lebensmittel / Hygiene / Food Safety

12.1 Sämtliche Speisen werden nach den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften hergestellt.

12.2 Nach Übergabe der Speisen an den Auftraggeber übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für:

  • unsachgemäße Lagerung,

  • unterbrochene Kühlketten,

  • Witterungseinflüsse,

  • unsachgemäßen Transport,

  • eigenständige Weiterverarbeitung,

  • verspäteten Verzehr.

12.3 Buffets und offene Speisen dürfen aus hygienischen Gründen maximal 3 Stunden ungekühlt bereitgestellt werden.

12.4 Mitnahme von Speisen durch Gäste erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung.

12.5 Für allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten haftet der Auftragnehmer nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

12.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bekannte Allergien oder besondere Ernährungsanforderungen rechtzeitig mitzuteilen.

13. Personal

13.1 Der Auftragnehmer stellt qualifiziertes Personal nach eigenem Ermessen.

13.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Weisungen direkt an Mitarbeitende des Auftragnehmers zu erteilen.

13.3 Mindestbuchungszeiten für Personal betragen 4 Stunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

13.4 Überstunden, Nachtstunden und Wartezeiten werden gesondert berechnet.

13.5 Der Auftraggeber hat angemessene Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

14. Locations

14.1 Sofern Veranstaltungen in durch den Auftragnehmer vermittelten oder betriebenen Locations stattfinden, gelten ergänzend die jeweiligen Hausordnungen und Sicherheitsbestimmungen.

14.2 Der Auftraggeber haftet für sämtliche durch Gäste, Dienstleister oder Dritte verursachten Schäden.

14.3 Behördliche Auflagen sind strikt einzuhalten.

14.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich zum Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung.

15. Werbung / Bildrechte

15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bild- und Videoaufnahmen der Veranstaltung zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

15.2 Der Auftraggeber versichert, über sämtliche erforderlichen Rechte für eingebrachtes Material zu verfügen.

15.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

16. Haftung

16.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei:

  • Vorsatz,

  • grober Fahrlässigkeit,

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

16.3 Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

16.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

16.5 Für Leistungen Dritter haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der sorgfältigen Auswahl.

16.6 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme begrenzt.

17. Datenschutz

17.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

17.2 Die Verarbeitung erfolgt insbesondere gemäß:

  • DSGVO,

  • BDSG,

  • TDDDG.

17.3 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.brosen-kocht.com.

17.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, veranstaltungsbezogene Daten zur Vertragsdurchführung zu speichern und zu verarbeiten.

18. Geheimhaltung

18.1 Sämtliche Konzepte, Kalkulationen, Angebote, Planungen und Unterlagen des Auftragnehmers sind vertraulich zu behandeln.

18.2 Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.

18.3 Dies gilt insbesondere für:

  • Preisstrukturen,

  • Rezepturen,

  • Ablaufkonzepte,

  • Veranstaltungsplanungen,

  • Personalstrukturen,

  • Lieferanteninformationen.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

19.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

19.3 Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

19.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.5 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Düsseldorf.


Anbieter

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40468 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 9232420-0
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